Trampoline und Badebecken

Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.4. und Anlage 4 ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Trampoline:

  • Der Aufsteller hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Verein nachzuweisen (Sprechstunde oder Mail)
  • Vor dem Aufstellen ist eine schriftliche Genehmigung vom Vorstand einzuholen
  • Abstand zur Nachbarparzelle beträgt 2 Meter, muss verankert sein
  • Maximaler Durchmesser eines Trampolins unter 2 Meter
  • Trampolin ist spätestens Ende Oktober abzubauen

Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.3. ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Badebecken:

  • Maximale Höhe 1 Meter, Füllhöhe maximal 0,80 Meter, maximal 7 Kubik
  • Kein Einlass ins Erdreich (ebenerdig erlaubt), nicht gemauert, nicht betoniert
  • Abstand zur Nachbarparzelle mindestens 2 Meter
  • Chemische Wasserzusätze sind verboten

Ruhezeiten für die Nutzung von Beiden sind einzuhalten

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