Willkommen auf der Seite des KGV an der Parthe e.V.

Grundsätzlich haben erst einmal Alle Gärten 8 Arbeitsstunden im Jahr 2023 abzuleisten!

Ausgenommen sind befreite Pächter, die dazu einen Antrag an den Vorstand gestellt haben und  auch eine positive Rückmeldung erhalten haben! Der Vorstand setzt die Werterhaltung davon in Kenntnis.

Ausgenommen sind ebenso Pächter ab dem 75. Lebensjahr.

Ausgenommen sind alle Gärten an der Parthe, die sich um die Uferabsicherung zu kümmern haben, bedeutet, regelmäßiges Freischneiden und Säubern der Uferabsicherung, keine Bebauung, Bäume nur ausschneiden.

Ausgenommen sind alle Gärten am Mariannenpark, die sich um den gesamten Weg vor ihrem Garten kümmern, diesen vom Unkraut befreien und die überwachsenden Äste/Zweige am Zaun entfernen  und entsorgen.

Ausgenommen sind Randgärten am Postweg, Schlossweg und den 2  Hauptwegen, die ebenfalls ihre Wege freihalten und säubern und die Hecken schneiden.

Jeder Pächter hat die Pflicht, 6 Arbeitsstunden bei ausgewiesenen Arbeitseinsätzen oder Sonderarbeitseinätzen zu leisten, 2 Arbeitsstunden werden jedem Pächter gutgeschrieben, sofern dieser sich um seine Wegfläche bis Mitte des Weges vor seinem eigenen Garten kümmert. Sollte dies nicht der Fall über die gesamte Gartensaison sein, werden diese 2 Stunden in Rechnung gestellt.

 

Werterhaltung, April 2023





Informationen zu den Arbeitsstunden im Jahr 2023



Strompreis

Der erste Arbeitseinsatz

die weiteren Einsätze

Sonderarbeitseinsatz

Mitgliederversammlung 2023