Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.4. und Anlage 4 ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Trampoline:
- Der Aufsteller hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Verein nachzuweisen (Sprechstunde oder Mail)
- Vor dem Aufstellen ist eine schriftliche Genehmigung vom Vorstand einzuholen
- Abstand zur Nachbarparzelle beträgt 2 Meter, muss verankert sein
- Maximaler Durchmesser eines Trampolins unter 2 Meter
- Trampolin ist spätestens Ende Oktober abzubauen
Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.3. ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Badebecken:
- Maximale Höhe 1 Meter, Füllhöhe maximal 0,80 Meter, maximal 7 Kubik
- Kein Einlass ins Erdreich (ebenerdig erlaubt), nicht gemauert, nicht betoniert
- Abstand zur Nachbarparzelle mindestens 2 Meter
- Chemische Wasserzusätze sind verboten
Ruhezeiten für die Nutzung von Beiden sind einzuhalten