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Fristen & Termine

Entfernung nichtzulässiger Bepflanzung laut Kleingartenverordnung 2025

1. Februar 20261. Februar 2026 von Nia

Mit Fristsetzung 31.03.2026 fordert der Vorstand des KGV An der Parthe die betroffenen Gärtner auf, diese Bepflanzungen (siehe Seite 24 -25 Kleingartenordnung 2025) zu entfernen. Der Vorstand behält sich vor, diesen Zustand zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Der Vorstand

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