Entfernung nichtzulässiger Bepflanzung laut Kleingartenverordnung 2025
Mit Fristsetzung 31.03.2026 fordert der Vorstand des KGV An der Parthe die betroffenen Gärtner auf, diese Bepflanzungen (siehe Seite 24 -25 Kleingartenordnung 2025) zu entfernen. Der Vorstand behält sich vor, diesen Zustand zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Der Vorstand