Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am 05.07.2026 um 10.00 Uhr im Vereinshaus statt. Dazu laden wir euch herzlich ein.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Wahl 3. Revisor
- Anträge Pächter ( Antrag 1- 4 A. Pinkernelle, Antrag 5 S. Unger)
- Schlusswort
Antrag 1: Einführung eines mehrstufigen Verfahrens bei Verstößen gegen die Wegepflege
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, das Verfahren bei Mängeln in der Wegepflege wie folgt zu standardisieren:
- Informationspflicht: Nach einer Wegekontrolle werden Pächter bei Verstößen schriftlich, idealerweise per E-Mail, informiert. Der Hinweis muss ein Belegfoto des Mangels enthalten.
- Dialog vor Sanktion: Erst nach zwei erfolglosen Hinweisen erfolgt eine Einladung zu einem klärenden Vorstandsgespräch, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
- Kostenrechnung als letztes Mittel: Eine finanzielle Inrechnungstellung (für Ersatzvornahme) am Jahresende ist nur zulässig, wenn das Vorstandsgespräch erfolglos blieb. Der Rechnung müssen alle entsprechenden Kontrollfotos als Nachweis beigefügt werden.
Antrag 2: Zweckbindung der Einnahmen aus Nichtleistung der Gemeinschaftsstunden und nicht erfolgter Wegepflege
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass sämtliche Einnahmen, die aus Nichtleistung von Gemeinschaftsstunden sowie aus Mängeln bei der Wegepflege (Ersatzvornahmen) erzielt werden, strikt zweckgebunden zu verwenden sind.
- Diese Mittel dienen ausschließlich der Finanzierung von tatsächlichen Ersatzleistungen durch Dritte oder der
Instandhaltung der Infrastruktur. - Klarstellung zur Wegepflege: Da Zahlungen für nicht erbrachte Wegepflege rechtlich den Charakter eines Aufwandsersatzes für eine Ersatzvornahme haben, ist der Verein verpflichtet, die entsprechende Pflegeleistung zeitnah durchzuführen oder zu beauftragen.
- Der jährliche Rechenschaftsbericht (zur Mitgliederversammlung im kommenden Jahr) muss die Einnahmen und die daraus finanzierten Maßnahmen (Ersatzvornahmen) transparent gegenüberstellen
Antrag 3: Gestaltung der Wege vor den Parzellen
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Wegeführung unmittelbar vor den einzelnen Parzellen (Anliegerwege) alternativ zur herkömmlichen Befestigung (z. B. Sand/Kies) auch als begrünte Fläche (Rasen/Kräuterrasen) gestaltet werden darf.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Bewuchs durch regelmäßiges Mähen kurz gehalten wird, die Begehbarkeit jederzeit sichergestellt ist und keine Stolpergefahren entstehen. Die Pflegepflicht verbleibt gemäß der Gartenordnung beim jeweiligen Pächter.
Antrag 4: Festsetzung Stundensatz bei nicht geleisteter Arbeitsstunde
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit neu festzusetzen.
Die Pauschale pro nicht geleisteter Stunde wird ab dem Geschäftsjahr 2026 auf das Dreifache des zu Beginn des Gartenjahres jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns festgesetzt. Bestehende Regelungen in der Beitragsordnung sind entsprechend anzupassen.
Antrag 5: Aussetzung der DSGVO in Bezug auf Aushang der Gartennummern, wenn Antrag 1 zugestimmt wird!
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, das Verfahren bei Mängeln in der Wegepflege wie folgt zu standardisieren:
Aussetzung der DSGVO durch Aushängen der betreffenden Gartennummern in den Schaukästen und auf der Homepage
Fristgemäße Änderungen unter Vorbehalt.