Trampoline und Badebecken

Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.4. und Anlage 4 ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Trampoline: Laut Kleingartenordnung 2025, Punkt 6.3. ergibt sich folgende Nutzungsordnung für Badebecken: Ruhezeiten für die Nutzung von Beiden sind einzuhalten