Häufig gestellte Fragen rund um den Kleingarten.
Wir haben uns bemüht hier die wichtigsten Informationen rund um den Kleingarten zu sammeln.
Wenn Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Um sich für einen Arbeitseinsatz anzumelden, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Anmeldung per E-Mail:
Schicken Sie eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an die Adresse werterhaltung@kgv-anderparthe.de. Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen in Ihrer E-Mail angeben:- Gartennummer
- Name des Pächters
- Anzahl der Teilnehmer*innen
- Gewünschter Termin für den Arbeitseinsatz
Anmeldung durch Einwurf in den Briefkasten:
Alternativ kann die Anmeldung bis zwei Wochen vor dem Termin per Einwurf in den Briefkasten der Werterhaltung erfolgen. Vergewissern Sie sich, dass die folgenden Angaben enthalten sind:- Gartennummer
- Name des Pächters
- Anzahl der Teilnehmer*innen
- Gewünschter Termin für den Arbeitseinsatz
Wenn Sie aufgrund ungewöhnlicher Arbeitszeiten alternative Möglichkeiten für die Erfüllung Ihrer Arbeitsstunden im Verein in Betracht ziehen möchten, können Sie gerne bis Ende April eines Jahres eine Anfrage per E-Mail an werterhaltung@kgv-anderparthe.de stellen. Begrenzte Möglichkeiten sind vorhanden. Auch hier sind folgende Angaben wichtig:
- Gartennummer
- Name des Pächters
- mögliche Zeiten der Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit Ihre Anmeldung reibungslos bearbeitet werden kann.
Die Arbeitseinsätze finden zu benannten Terminen jeweils Sonnabend von 8 bis 12 Uhr oder Freitag 16 – 20 Uhr statt. Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass es eine maximale Anzahl von Gartenfreunden gibt, die an einem Termin teilnehmen können.
Sollten Sie nach Anmeldung doch nicht an einem Arbeitseinsatz teilnehmen können, melden Sie sich bitte wieder ab.
Achten Sie bitte auf ständige Aktualität von Kontakt- und Geburtsdaten, derzeit sind Gartenfreunde ab dem Alter von 70 Jahren von Gemeinschaftsleistungen befreit.
Ebenso befreit sind Pächter ab Behinderungsgrad 50. Hierzu sind die Nachweise selbstständig per Mail an werterhaltung@kgv-anderparthe.de zu senden, um späteren Ärgernissen aus dem Weg zu gehen.
Je nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Weronika Cichorek
gartenvergabe@kgv-anderparthe.de
Das hängt natürlich von der Größe ab. Da unsere Gärten aber in der Größe sich nicht sehr unterscheiden, kann man in etwa von 150 bis 200€ Jahresrechnung ausgehen. Dazu kommt dann noch der individuelle Verbrauch an Strom und Wasser im Laufe der Saison, der im Herbst zu zahlen ist.
Hier verschätzen sich viele Neugärtner und werfen dann nach wenigen Monaten bereits das Handtuch. Gehen Sie im Minimum von einer Stunde pro Tag während der Saison aus. Zu zweit eine halbe Stunde. Wenn Sie also während der Woche keine Zeit haben, verbringen Sie am Wochenende einige Stunden damit, diese Arbeit nachzuholen.
Ein Kleingarten im KGV ist – im Gegensatz zu einem Wochenend– oder Freizeit-Grundstück – Teil eines Gartenvereins…
Nein, denn gemäß unserer Satzung ist das dauerhafte Bewohnen von Gärten und Lauben nicht gestattet. Aber genau dieses dauerhafte Wohnen wäre Voraussetzung für eine Beitragserhebung.
Nur nach vorheriger Anfrage beim Vorstand, mit einem einfachen Bauantrag, dessen Bearbeitung kostet 10 €. Siehe Links und Dokumente. Achtung, nicht alles kann genehmigt werden. Die Bestimmungen der Kleingartengesetze sind da recht streng. Also nicht zuerst das Material kaufen und dann erst den Antrag stellen, das kann schief gehen! Zum Beispiel darf in einem Garten die überbaute Fläche 24 qm nicht überschreiten. Laube, Geräteschuppen und überdachter Freisitz werden addiert!
Auf keinen Fall. Es muß eine ordentliche Kündigung vorliegen und vom Vorstand bestätigt werden, ausserdem muß der Pächter dem Verein gegenüber schuldenfrei sein. Dann wird ein Schätzer bestellt und dann kommt der Garten in das Vergabeverfahren. Der Verein vergibt die Gärten, nicht der Vorpächter. (Das berührt aber nicht den Besitz an der Laube.)
- Vergessen die Verbräuche Strom und Wasser im Herbst zu bezahlen.
- Aushänge nicht zu lesen.
- Keine Pflichtstunden zu leisten.
- Vergessen sich zum Einsatz anzumelden
- Vergessen die Karteikarte am Ende eines Einsatzes zu unterschreiben
- Bäume/Sträucher/Stauden anzupflanzen, die nicht genehmigt werden können, weil sie einer Sperre im Kleingartengesetz unterliegen (Wir bieten Beratung!)
- Überlassen des Gartens an Dritte
- Zu geringe oder gar keine gärtnerische Nutzung
- Nicht oder verspätet die Jahresrechnung zu begleichen (Zahlungsziel ist immer Ende Januar)!
- Unbekannt zu verziehen oder die Telefonnummer zu wechseln ohne uns zu informieren