Mit Fristsetzung 31.03.2026 fordert der Vorstand des KGV An der Parthe die betroffenen Gärtner auf, diese Bepflanzungen (siehe Seite 24 -25 Kleingartenordnung 2025) zu entfernen.
Der Vorstand behält sich vor, diesen Zustand zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.
Der Vorstand