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Ausgangsbeschränkung in Sachsen

Liebe Gartenfreunde,

gemäß der sächsischen Allgemeinverfügung „Ausgangsbeschränkung“ vom 22.03.2020 wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.

Unter den Ausnahmen wird beim Punkt 2.13. auch der Besuch des Kleingartens wie folgt benannt.

2. Triftige Gründe sind insbesondere:

Punkt 2.13. der sächsischen Allgemeinverfügung vom 22.03.2020

Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen.

Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Dafür empfehlen wir die Mitnahme des Kleingartenpachtvertrages.

Bitte bleibt gesund!