Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen rund um den Kleingarten.

Wir haben uns bemüht hier die wichtigsten Informationen rund um den Kleingarten zu sammeln. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Wie melde ich mich zu einem Arbeitseinsatz an?

Um sich für einen Arbeitseinsatz anzumelden, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  1. Anmeldung per E-Mail: Schicken Sie eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an die Adresse werterhaltung@kgv-anderparthe.de. Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen in Ihrer E-Mail angeben:

    • Gartennummer
    • Name
    • Gewünschter Termin für den Arbeitseinsatz (falls zutreffend)

  2. Anmeldung durch Einwurf in den Briefkasten: Falls Sie die Anmeldung lieber schriftlich abgeben möchten, können Sie das per Einwurf in den Briefkasten der Werterhaltung einwerfen. Vergewissern Sie sich, dass die folgenden Angaben enthalten sind:

    • Gartennummer
    • Name
    • Gewünschter Termin für den Arbeitseinsatz (falls zutreffend

Beachten Sie bitte, dass die Arbeitsstunden von 8 bis 11 Uhr stattfinden. Außerdem sollten Sie für das Gartenjahr 2024 wissen, dass es eine maximale Anzahl von Gartenfreunden geben wird, die an einem Termin teilnehmen können. Falls Sie an keinem der festgelegten Termine Ihre Arbeitsstunden ableisten können, wird eine Gebühr von 30€ pro nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig.

Wenn Sie alternative Möglichkeiten für die Erfüllung Ihrer Arbeitsstunden im Verein in Betracht ziehen möchten, können Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an werterhaltung@kgv-anderparthe.de stellen.

Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit Ihre Anmeldung reibungslos bearbeitet werden kann.

 

Ich habe grundsätzliches Interesse einen Garten zu pachten. An wen wende ich mich?

Frau Daniela Pinkernelle

gartenvergabe@kgv-anderparthe.de

 

Was kostet ein Garten etwa pro Jahr?

Das hängt natürlich von der Größe ab. Da unsere Gärten aber in der Größe sich nicht sehr unterscheiden, kann man in etwa von 150 bis 200€ Jahresrechnung ausgehen. Dazu kommt dann noch der individuelle Verbrauch an Strom und Wasser im Laufe der Saison, der im Herbst zu zahlen ist.

 

Wie viel Zeit brauche ich, um einen Garten in Schuß zu halten?

Hier verschätzen sich viele Neugärtner und werfen dann nach wenigen Monaten bereits das Handtuch. Gehen Sie im Minimum von einer Stunde pro Tag während der Saison aus. Zu zweit eine halbe Stunde. Wenn Sie also während der Woche keine Zeit haben, verbringen Sie am Wochenende einige Stunden damit, diese Arbeit nachzuholen.

 

Ich habe grundsätzliches Interesse einen Garten zu pachten. Was ist zu beachten?

Ein Kleingarten im KGV ist – im Gegensatz zu einem Wochenend– oder Freizeit-Grundstück – Teil eines Gartenvereins… 

und unterliegt deswegen und vor allem auch wegen der besonders vergünstigten Pacht diversen Verordnungen und Regelungen. Einen Kleingarten zu pachten bedeutet daher Verantwortung, mehr als nur mal eben einen Ort zum Grillen und Relaxen zu finden:
Sie gehen eine (in der Regel langfristige) Bindung mit unserem Gartenverein – einer Gemeinschaft – ein, denn ein Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist untrennbar mit der Mitgliedschaft im Kleingartenverein.
Dazu gehören nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Neben den gewohnt üblichen Verhaltensregeln, die das Zusammenleben in einer Gemeinschaft regeln (wie z.B. Ruhezeiten) gehören aber auch Gemeinschaftsarbeiten dazu: Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht, jährlich acht Gemeinschaftsstunden zu leisten. In diesen Arbeitseinsätzen werden anfallende Arbeiten am Vereinsgelände für die Gemeinschaft ausgeführt. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit derzeit 15 Euro auf der nächsten Jahresrechnung abgegolten! Das sollte aber nur die Ausnahme sein!

Wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein o.a. gehen Sie die unterschiedlichsten Verpflichtungen ein: Im Kleingärtnerverein ist der Kernpunkt das Kleingärtnern:

So schreibt das Bundeskleingartengesetz* vor, dass der Garten „dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)“. Das bedeutet, dass reine Erholungsgärten keine Kleingärten sind und damit nicht zulässig. Ein Teil der Fläche (wenigstens ein Drittel, so der BGH**) sollte dem Anbau gewidmet werden: Obst und Gemüse, Kräuter und Gewürze, aber auch Blumen u.ä. in ausgewogenem Verhältnis.
Ohne eine erkennbare kleingärtnerische Nutzung ist theoretisch die fünffache Pacht fällig!

Unser Verein ist dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. angeschlossen und damit ist die Kleingartenordnung bindend.

*) BKleingG §1, Abs 1, Nr. 1
**) BGH III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004

Muss ich für meinen Garten / Laube Rundfunkgebühren bezahlen?

Nein, denn:

Gemäß unserer Satzung ist das dauerhafte Bewohnen von Gärten und Lauben nicht gestattet. Aber genau dieses dauerhafte Wohnen wäre Voraussetzung für eine Beitragserhebung.

Quelle: ÖR Pressestelle

Darf ich meine Laube umbauen, ergänzen / ein Gewächshaus, einen Sichtschutz, einen Pool aufstellen?

Nur nach vorheriger Anfrage beim Vorstand, mit einem einfachen Bauantrag, dessen Bearbeitung kostet 10 €. Siehe Links und Dokumente. Achtung, nicht alles kann genehmigt werden. Die Bestimmungen der Kleingartengesetze sind da recht streng. Also nicht zuerst das Material kaufen und dann erst den Antrag stellen, das kann schief gehen! Zum Beispiel darf in einem Garten die überbaute Fläche 24 qm nicht überschreiten. Laube, Geräteschuppen und überdachter Freisitz werden addiert!

 

Kann ich meinen Garten einfach weiterverkaufen?

Auf keinen Fall. Es muß eine ordentliche Kündigung vorliegen und vom Vorstand bestätigt werden, ausserdem muß der Pächter dem Verein gegenüber schuldenfrei sein. Dann wird ein Schätzer bestellt und dann kommt der Garten in das Vergabeverfahren. Der Verein vergibt die Gärten, nicht der Vorpächter. (Das berührt aber nicht den Besitz an der Laube.)

 

Was sind die häufigsten Fehler die ich vermeiden sollte?

Vergessen die Verbräuche  Strom und Wasser im Herbst zu bezahlen.

Aushänge nicht zu lesen.

Keine Pflichtstunden zu leisten.

Vergessen sich zum Einsatz anzumelden .

Vergessen die Karteikarte am Ende eines Einsatzes zu unterschreiben.

Bäume/Sträucher/Stauden anzupflanzen, die nicht genehmigt werden können, weil sie einer Sperre im Kleingartengesetz unterliegen. (Wir bieten Beratung!)

Überlassen des Gartens an Dritte.

Zu geringe oder gar keine gärtnerische Nutzung.

Nicht oder verspätet die Jahresrechnung zu begleichen. (Zahlungsziel ist immer Ende Januar)!

Unbekannt zu verziehen oder die Telefonnummer zu wechseln ohne uns zu informieren.